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Fit für den 8-Punkte-Plan

Starten Sie jetzt die Reise ins digitale Klassenzimmer!

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Warum Sie jetzt durchstarten sollten:

8-Punkte-Plan für den digitalen Unterricht

Am 17. Juni 2020 wurde der "8-Punkte-Plan für den digitalen Unterricht" präsentiert. Daraus geht klar hervor, welche Schwerpunkte mit der Digitalisierung des Bildungsbereichs in Österreich in nächster Zeit verfolgt werden. 
 

Mehr über den 8-Punkte-Plan →

Pionierschulen mit digitalem Konzept kommen zuerst zum Zug

Um digitale Endgeräte für den eigenen Schulstandort zu erhalten, ist die Bewerbung mit einem pädagogischen Digitalisierungs- und Nutzungskonzept vorgesehen. Pionierschulen können sich außerdem durch Erwerb des eEducation-Expert/Expert.Plus - Status hervorheben.

Mehr über eEducation erfahren →

Download: Schritt-für-Schritt Anleitung 

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Download: Pakete für Schulerhalter

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Wie Sie Schritt-für-Schritt Ihr digitales Klassenzimmer einrichten:

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Erstellen eines digitalen Konzepts & Lehrendenfortbildung

Alle Schulen benötigen als Basis für das digitale Klassenzimmer ein entsprechendes Konzept. Zudem sollen Pädagoginnen und Pädagogen durch entsprechende Weiterbildung  auf das Unterrichten mit digitalen Medien vorbereitet werden. Dadurch erwerben Lehrende wertvolle Kompetenzen für die künftige Organisation von Blended und Distance Learning Settings.

Mit der ACP eduWERK Academy bieten auch wir ein perfekt auf den 8-Punkte-Plan abgestimmtes Trainingsangebot: Ob als Workshop zur gemeinsamen Erarbeitung des digitalen Konzepts Ihrer Schule oder ein Thema aus unserer Spezialreihe "Fit für den 8-Punkte-Plan" - wir unterstützen in der von Ihnen gewünschten Form. 

eduWERK Academy

Vereinheitlichung der Lernmanagementsysteme

Lernmanagementsysteme sind DIE Lösung, um digitale Arbeitsabläufe mit entsprechenden Endgeräten so effizient wie möglich zu gestalten - ganz egal, wo sich Lehrende und Lernende befinden. Der 8-Punkte-Plan sieht eine Reduktion der Systeme auf eine Anwendung nach Wahl pro Schulstandort vor.

ACP eduWERK kann hier mit Expertenwissen rund um Apple Schoolwork,  Microsoft Teams  und Google Classroom unterstützen und das Set-Up für eine einheitliche Plattform durchführen.

Lernplattformen
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Digitale Lerninhalte

Im Rahmen des 8-Punkte-Plans wird die Eduthek des Bildungsministeriums nach Lehrplänen ausgerichtet und ein Gütesiegel für Lern-Apps eingeführt. 

Auch wir sind der Überzeugung, dass erst durch die entsprechende Didaktik und das passende Material der echte Mehrwert aus den digitalen Lernbegleitern herausgeholt wird. Auf Basis unserer langjährigen Zusammenarbeit mit erfahrenen Pädagoginnen und Pädagogen veröffentlichen wird daher regelmäßig App-Tipps und erprobte Unterrichtsszenarien auf unserem Blog.

eduWERK Blog

Schulische Basis IT-Infrastruktur

Ohne die notwendige Basis-Infrastruktur in Form von Breitbandanbindung und ausreichender WLAN-Versorgung in allen Unterrichtsräumen ist digital unterstützter Unterricht nicht sinnvoll möglich.

"Wie gut ist die WLAN-Verbindung an meiner Schule? Benötige ich zusätzliche Access Points? Was ist eigentlich ein Cashing Server? Und wozu kann ich einen Apple TV einsetzen?" ACP eduWERK berät Sie gerne zu diesen Fragen und einem günstigen Angebot mit entsprechenden Lösungen.

IT-Infrastruktur
IT Infrastruktur
Devices

Digitale Endgeräte für LehrerInnen und SchülerInnen

Mit Beginn des Schuljahrs 2021/22 werden engagierten Schulen der Sekundarstufe I nach einem Auswahlverfahren mobile Endgeräte für die 5. Schulstufe zur Verfügung gestellt. Die Geräteentscheidung soll autonom am Schulstandort erfolgen. 

Apple, Windows oder doch lieber ein Chromebook? Die Entscheidung ist nicht einfach. Je nachdem, welche Ziele im Rahmen der digitalen Bildung am einzelnen Schulstandort im Vordergrund stehen, bieten die unterschiedlichen Systeme auch unterschiedliche Vorteile. Auf unseren Produktseiten finden Sie nähere Informationen zu den einzelnen Lösungen! Machen Sie mit einer MDM-Lösung Ihre mobilen Endgeräte fit für den Schulalltag.

edu-iPad
edu-Book365
edu-Chromebook


Wir informieren Sie über das EUGH Urteil vom 16.7.2020 zu Az. C-311/18 betreffend Privacy Shield:
Der EuGH erklärte in seinem oben näher bezeichneten Urteil die EU-US-Privacy Shield Zertifizierung für ungültig.Dies bedeutet, dass die Privacy Shield Zertifizierung nicht mehr gemäß Art 44 ff DSGVO als datenschutzrechtliche Grundlage für Datentransfers an US-Produktgeber/Dienstleister herangezogen werden darf. Wir empfehlen daher betreffend internationalem Austausch personenbezogener Daten Ihres Unternehmens mittels der durch uns angebotenen Lösungen (neu) zu evaluieren:
- inwieweit die genannten Lösungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten verwendet werden (sollen)
- auf welche Rechtsgrundlage basierend die Lösungen einsetzen (würden)

ACP eduWERK 

Ihr Partner für digitale Bildung

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