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Fragen & Antworten: Das Recht am eigenen Bild

09.11.2018

Mit dem edu-iPad hat jede Schülerin, jeder Schüler gleichzeitig auch eine Kamera in der Schultasche. Für den Unterricht bietet die Kamera-App vielseitige Einsatzmöglichkeiten! Das Recht am eigenen Bild ist dabei ein essentielles Thema, sobald sich die Mitschülerinnen und Mitschüler gegenseitig fotografieren und die Fotos anschließend weiter verwenden.

Wen und was schützt das Recht am eigenen Bild?

Berechtigte Interessen

Das Recht am eigenen Bild stellt ein Persönlichkeitsrecht dar und schützt ideelle und materielle Interessen von Personen. Bei der Veröffentlichung von Fotos müssen du und deine Klasse berechtigte Interessen der Abgebildeten stets berücksichtigen (§ 78 UrhG Bildnisschutz). Dies gilt auch in Bezug auf mitveröffentlichte Texte, namentliche Nennung oder sonstige Umstände.

Jede und jeder darf selbst entscheiden, wo ihr bzw. sein Gesicht abgebildet wird und in welchem Gesamtzusammenhang diese Fotos veröffentlicht werden.

Veröffentlichung

Der Öffentlichkeitsbegriff ist weit auszulegen. Er ist bereits erfüllt, wenn das Foto für eine Mehrzahl von Personen sichtbar gemacht wird - beispielsweise durch das Versenden per E-Mail oder das Hochladen der Bilder auf eine öffentlich zugängliche Website.

Wann liegt eine Interessenverletzung vor?  

Ob berechtigte, schutzwürdige Interessen bei der Veröffentlichung von Fotos verletzt werden, müssen im Einzelfall beurteilt werden.

Eine Verletzung berechtigter Interessen liegt jedenfalls vor, wenn du ein Bild ohne Zustimmung der abgebildeten Personen verbreitest, das entwürdigend, herabsetzend oder bloßstellend wirkt.

Wann ist eine Zustimmung zur Veröffentlichung notwendig?

  • Personen werden im privaten Rahmen oder in halböffentlichen Bereichen, wie in der Schule, fotografiert.
  • Personen sind eindeutig auf den Bildern zu erkennen.
  • Die Bilder werden für Werbezwecke verwendet.

Thema Klassenfoto: Das Recht am eigenen Bild gilt außerdem für alle, die auf einem Gruppenfoto zu sehen sind. Bevor du das Foto veröffentlichst, musst du daher die Zustimmung von jeder Schülerin und jedem Schüler einholen.

Sobald eine Person auf dem Bild nicht mit der Veröffentlichung einverstanden ist, darfst du das Foto auch nicht ins Internet stellen. Die Alternative: Du kannst die Person am Foto unkenntlich machen, zum Beispiel durch Verpixeln.

Die Einverständniserklärung ist jederzeit widerrufbar.

Was musst du bei der Zustimmung beachten?

  • Vollständige Aufklärung, wofür das Bild verwendet wird (eine schriftliche Erklärung ist aus Gründen der Beweissicherung zu empfehlen).
  • Die Veröffentlichung von Fotos ist grundsätzlich im Umfang der Zustimmung zulässig.
  • Für eine wirksame Zustimmung ist eine ausreichende Einsichts- und Urteilsfähigkeit bezogen auf die konkrete Veröffentlichung notwendig. Diese wird grundsätzlich ab einem Alter von 14 Jahren angenommen.
  • Die Zustimmung der Eltern kann die Zustimmung des Kindes nicht ersetzen. 

Wann musst du keine Erlaubnis einholen?

  • Bei Personen der Zeitgeschichte (Prominente oder Politiker).
  • Für Fotos, die du im öffentlichen Raum aufnimmst und auf denen abgebildete Personen nur "Beiwerk" sind (z.B. Menschengruppe vor einer Sehenswürdigkeit).
  • Für Fotos, die du bei echten Versammlungen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen erstellst.
  • Bei Kunstfotografien.

Klasse! Plus erklärt dir die wichtigsten Basics über das Recht am eigenen Bild in einem Video.

Recht am eigenen Bild - Video

Quellen:

4 Ob 187/99z; OGH 6 Ob 14/16a; OLG München 29 U 368/16; OGH 4 Ob 97/88; OGH 4 Ob 266/01y

Guggenbichler in Ciresa, Urheberrecht § 78;Ciresa in Ciresa, Urheberrecht § 54; A. Kodek in Kucsko, urheber.recht; Braunböck in Kucsko, urheber.recht; Wanckel, Foto- und Bildrecht4; Hilgert/Greth, Urheberrechtsverletzungen im Internet; Paul in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht,


Mehr zu rechtlich relevanten Informationen im edu-iPad Unterricht erfährst du in den  Trainings der ACP eduWERK Academy!


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