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Fragen & Antworten: Rechte der FotografInnen

11.11.2018

Sei es im Unterricht, in der Freizeit oder bei einem Lehrausgang - das edu-iPad ist ein treuer Begleiter, wenn es um das Fotografieren und Dokumentieren geht. Bei der Erstellung von Fotos und der Bildbearbeitung kennen sich Schülerinnen und Schüler oft schon gut aus. Ein Blick hinter die Kulissen: Wie sieht es mit den Rechten der Fotografen aus?

Wem gehören die Fotos?

Fotos, als Werke der Kunst (Lichtbildwerke), sind ab der Erstellung durch das Urheberrecht geschützt. Formalakte, wie eine Registrierung oder ein Copyright-Vermerk © sind nicht notwendig.

Fotografiert beispielsweise eine Schülerin oder ein Schüler mit ihrem oder seinem edu-iPad ein Objekt, ist sie bzw. er grundsätzlich auch UrheberIn des Fotos. Sie bzw. er hat das alleinige Recht zu entscheiden, was mit den Fotos geschieht und ob sie veröffentlicht werden dürfen. Einem Dritten können für das Foto Werknutzungsrechte eingeräumt werden - beispielsweise durch Creative Commons-Lizenzen.

Einfache, nicht künstlerisch gestaltete Fotos, wie Passfotos oder Röntgenaufnahmen, unterliegen stattdessen dem „Leistungsschutzrecht des Lichtbildherstellers“.

Fotos von Personen & Gebäuden

Personen

Für reine Fotografien ist grundsätzlich kein Einverständnis der Betroffenen notwendig. Eine Ausnahme gilt, wenn es sich um sehr private und intime Situationen handelt. Dann ist die Zustimmung der abgebildeten Personen erforderlich.

Gebäude

In Österreich gilt die sogenannte Panoramafreiheit. Das bedeutet, dass du Bilder von Gebäuden, Skulpturen oder Graffiti im öffentlichen Raum ohne Weiteres anfertigen und verwenden darfst. Nach der Freiheit des Straßenbildes darfst du auch Bauwerke auf Privatgrund von öffentlichen Orten aus fotografieren. Zu öffentlichen Orten zählen unter anderem Straßen, Plätze und Parks.

Berücksichtigung des Hausrechts

Lehrausflüge in Museen, Freizeitparks und Zoos werden gerne mit Fotos dokumentiert und anschließend am edu-iPad mit dem Book Creator als Nachbericht verarbeitet oder kreative Collagen mit PicCollage gestaltet.

Aufnahmen auf fremdem Grund zu nicht-kommerziellen Zwecken sind in der Regel erlaubt, ohne eine Zustimmung einholen zu müssen. Zu beachten sind jedoch etwaige Hausrechte. In Museen ist das Fotografieren der Ausstellungsstücke beispielsweise oft verboten.

Was solltest du bei der Veröffentlichung von Fotos beachten?

Jeder und jede besitzt das Recht am eigenen Bild. Fotos, auf denen du abgebildet bist, dürfen daher nur mit deiner Zustimmung veröffentlicht werden.

Sobald du als Urheber eigene Fotos veröffentlichst, stellt dies keine Einwilligung zur Veröffentlichung von Dritten dar. Dritte müssen in jedem Fall eine Zustimmung für die Veröffentlichung vom Urheber bzw. Rechteinhaber einholen.

Soziale Netzwerke

In sozialen Netzwerken sieht die Sache anders aus. Hier ist das Veröffentlichen und Teilen von Inhalten Sinn und Zweck. Durch die Veröffentlichung erteilst du eine stillschweigende Zustimmung. Dritte müssen daher keine Erlaubnis einholen, wenn

  • bereits zulässig veröffentlichte Inhalte bloß geteilt oder verlinkt werden 
  • Fotos bloß zum privaten Gebrauch verwendet werden.

Top informiert können Schülerinnen und Schüler nun mit ihrem edu-iPad weitere Fotos im bzw. für den Unterricht erstellen!

Quellen:

OGH 6 Ob 14/16a; OGH 4 Ob 131/08f; OGH 4 Ob 97/88; OGH 4 Ob 266/01y

RS0115740; RS0077576

Hilgert/Greth, Urheberrechtsverletzungen im Internet; Paul in Hoeren/Sieber/Holznagel, Multimedia-Recht; Tonninger in Kucsko, urheber.recht; Hornsteiner in Kucsko, urheber.recht; Braunböck in Kucsko, urheber.recht; Ciresa in Ciresa, Urheberrecht § 10; Ciresa in Ciresa, Urheberrecht § 54

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