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Fragen & Antworten: Das Urheberrecht in der Schule

12.11.2018

Fotos, Videos und Texte aus dem Internet sind fast immer Teil von Arbeitsmaterialien, Präsentationsfolien und Dokumenten. Das Urheberrecht ist dabei ein bedeutendes Thema für die ganze Klasse. Welche Medien darf ich im Unterricht zeigen, kopieren und an meine Klasse verteilen? Was muss ich dabei beachten? Inwieweit ist das Urheberrecht relevant für meine Schülerinnen und Schüler? Mit diesen Informationen gehst du deiner Klasse als gutes Vorbild voran :-)

Was schützt das Urheberrecht?

Alle Werke, die eine eigentümliche, geistige Schöpfung darstellen, sind durch das Urheberrecht geschützt. Das Urheberrecht stellt hier auf die Individualität, Originalität sowie die Unterscheidbarkeit von anderen Werken ab. Alltägliches oder Handwerkliches fällt demnach nicht darunter.

Das Urheberrecht schützt beispielsweise:

  • Werke der Literatur und Wissenschaft
  • Texte, Reden
  • Musikwerke
  • Filmwerke
  • Fotografien
  • Computerprogramme

Wer ist Urheber?

Urheber ist, wer ein Werk als eigentümliche, geistige Schöpfung erschaffen hat. Das Urheberrecht daran entsteht unmittelbar und automatisch mit der Schaffung und endet in der Regel 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar.

Welche Urheberrechte gibt es?

Persönlichkeitsrechte

Das Recht auf Namensnennung und die Unterbindung einer Werkentstellung sind als bedeutendste Persönlichkeitsrechte des Urhebers zu nennen.

Verwertungsrechte

Verwertungsrechte stehen - falls nichts anderes vereinbart ist - ebenfalls ausschließlich dem Urheber zu und dienen in der Regel der wirtschaftlichen Nutzung. Darunter fallen:

  • Bearbeitungsrecht
  • Vervielfältigungsrecht
  • Zurverfügungstellungsrecht
  • Verbreitungsrecht
  • Senderecht
  • Aufführungs-/Vorführ-/Vortragsrecht

Der Urheber hat das alleinige Recht zu entscheiden, was mit seinem Werk passiert. Dabei darf er seine Rechte auch an andere abtreten - kostenlos oder gegen eine Gebühr. Nur sogenannte Rechteinhaber dürfen urheberrechtlich geschützte Werke weiter verwenden. Es bedarf also einer Zustimmung des Urhebers bzw. der Rechteinhaber.

Wann werden Urheberrechte verletzt?

Werden Fotos, Videos oder andere Materialien beispielsweise ohne Zustimmung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers  im Internet veröffentlicht, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

Unerheblich dabei ist, ob die Veröffentlichung privaten oder kommerziellen Zwecken dient. Wie viele Personen tatsächlich auf die Inhalte im Internet zugegriffen haben ist ebenfalls ohne Bedeutung.

Ansprüche bei Urheberrechtsverletzungen:

  • Abmahnung, Zahlung eines angemessenen Entgelts
  • Anspruch auf Unterlassung
  • Anspruch auf Schadenersatz

Im späteren Berufsleben begegnet man dem Urheberrecht noch öfter, weshalb sich Schülerinnen und Schüler schon früh mit urheberrechtlichen Fragen auseinandersetzen sollten, um etwaigen Urheberrechtsverletzungen zu entgehen.

Welche besonderen Bestimmungen gibt es für Schulen?

Lehrende dürfen geschützte Inhalte und Unterlagen grundsätzlich auch ohne Zustimmung des Urhebers in ihrem Unterricht verwenden (§ 42 Abs 6 UrhG).

Tipps für die Verwendung von Fotos, Videos und anderen Materialien im Unterricht:

  • Das Urheberrecht gilt auch bei der Erstellung von Unterrichtsmaterialien.
  • Im Rahmen des Unterrichts darfst du geschützte Werke in deiner Klasse vervielfältigen und verbreiten.
  • Am edu-iPad spielen vor allem digitale Unterlagen eine große Rolle. Wenn du diese zur Verfügung stellst, ist es wichtig, dass der Zugang nur für eine geschlossene Gruppe besteht (nicht für die Öffentlichkeit). Des Weiteren dürfen die Inhalte nur über einen festgelegten Zeitraum wie ein Schuljahr angeboten werden.
  • Vollständige Quellenangaben sind notwendig.
  • Keine Inhalte aus Schulbüchern kopieren.

Die Nachmittagsbetreuung, Schulzeitung, Kurse an Weiterbildungsinstituten, Schulwebsite, Schulfeste und Elternabende fallen nicht unter den Begriff "Unterricht".

Was ist bei der Erschaffung von Werken zu berücksichtigen? 

Texte verfassen

Die Erstellung von eigenen eBooks ist eine tolle Idee für den Unterricht, da die Klasse eigenständig Themen erarbeitet und zusammenfasst. Die Schülerinnen und Schüler haben in Büchern oder im Internet mit dem edu-iPad recherchiert? Sobald sie die gewonnenen Informationen verarbeiten wollen, müssen sie unbedingt einige Dinge beachten.

Einzelne Stellen fremder Werke dürfen zur Erläuterung zitiert werden. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Quellenangabe. Das Zitat wird dadurch in einen neuen Text eingebunden.

Eine korrekte Quellenangabe enthält folgende Informationen:

  • Name der Autorin, des Autoren
  • Titel des Werkes
  • Erscheinungsjahr
  • Fundstelle (Seitenangabe im Buch, Zeitungsausgabe, vollständige Internetadresse mit Datum des letzten Aufrufs)

Fotos, Videos & Audiodateien

Schülerinnen und Schüler können selbst erstellte Fotos und Videos problemlos in ihren Arbeiten und Präsentationen verarbeiten. Rechte der Fotografin bzw. des Fotografen sowie das Recht am eigenen Bild müssen sie dabei jedenfalls berücksichtigen.

Fotos, Videos, Audiodateien und Texte im Internet stehen zum Beispiel oft unter einer CC-Lizenz und können unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden. Fotos mit CC-Lizenzen und freie Bilder erleichtert Ihnen das Arbeiten.

Umgeben von digitalen Medien und der vielen Möglichkeiten auf Inhalte zuzugreifen, ist es umso wichtiger zu wissen, welche Rechte einem selbst zustehen. Kurz zusammengefasst erklärt auch dieses Video die Grundlagen des Urheberrechts.

Die Grundlagen des Urheberrechts

Quellen: Ombudsmann.at; Guggenbichler in Kucsko, urheber.recht; Guggenbichler in Ciresa, Urheberrecht § 87; Walter, Urheber- und Verwertungsgesellschaftenrecht; Höhne/Jung/Koukal/Streit, Urheberrecht für die Praxis; OGH 4Ob 292/98i


Mehr zu rechtlich relevanten Informationen im edu-iPad Unterricht erfährst du auch in ausgewählten Trainings der eduWERK Academy - wir freuen uns auf deine Terminanfrage! 


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