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Fragen & Antworten: Freie Musik und Videos im Klassenzimmer

06.12.2018

YouTube, Spotify und Co. Im Netz findest du eine riesige Auswahl an Musik und Videos, aber kannst du diese ohne weiteres im edu-iPad Unterricht verwenden und verarbeiten? Woran erkennst du, ob es sich um sogenannte "freie" Inhalte handelt? Urheberrechtliche Fragen solltest du im Unterricht auch bei der Nutzung von Musik, Videos und Filmen beachten.

Lizenzen für Musik, Sounds und Videos

Multimediale Präsentationen in Keynote zu erstellen und Soundeffekte bei bearbeiteten Videos in iMovie zu hinterlegen, kommt bei der Klasse sehr gut an. Da die Inhalte meist von jemand anderem erstellt wurden, klärst du deine Klasse zunächst gut über die Verwendung auf.

Neben Fotos sind auch Musikstücke und Videos oft mit CC-Lizenzen versehen. Diese geben an, unter welchen Bedingungen du die Inhalte verwenden darfst.

Mögliche Vorgaben der Creative Commons sind:

  • Namensnennung (BY)
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen (SA)
  • keine Bearbeitung (ND)
  • keine kommerzielle Nutzung (NC)
  • freie kommerzielle Nutzung, kein Bildnachweis nötig (CC0)

Creative Commons können außerdem kombiniert werden, wie zum Beispiel bei der Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen (CC BY-SA).

Aufgepasst: Die Nutzungsbedingungen kann jeder Urheber selbst bestimmen, weshalb verschiedene Kataloge von Lizenztypen bestehen.

Wo finde ich (frei) verwendbare Musik?

Das Streamen von Filmen und Musik ohne Lizenz ist mittlerweile verboten. Spotify und Netflix sind hingegen legale Streamingseiten.

Kostenfreie und teils lizenzfreie Musik findest du auch hier:

Achte auf bestehende Lizenzen und Nutzungsbedingungen, bevor du Dateien herunterlädst.

Was muss ich für meinen Unterricht beachten?

  • Musikstücke und Videos aus dem Internet kannst du problemlos in Präsentationen und bei der Erstellung von eBooks einbauen, solange du diese Materialien ausschließlich zu Unterrichtszwecken einsetzt. Eine Zustimmung des Urhebers ist in diesem Fall nicht erforderlich.
  • Im Unterricht darfst du auch legale YouTube-Videos und Lieder zeigen (§ 56c UrhG). Die Videos können außerdem im Rahmen des Unterrichts abgespeichert werden.
  • Die Veröffentlichung, öffentliche Vorführungen und der Verkauf der dadurch entstandenen Werke ist jedoch nicht erlaubt.
  • Sobald du oder deine Klasse Materialien online veröffentlichen oder Präsentationen außerhalb des Unterrichts abhalten, musst du das Urheberrecht und bestehende Lizenzen jedenfalls beachten.

Praxistipp: Vor allem bei Arbeiten der Schülerinnen und Schüler, zahlt es sich aus, bereits von Anfang an auf Urheberrechte und Nutzungsbedingungen zu achten. Falls du dich erst später dazu entschließt, Inhalte zu veröffentlichen, sind die Materialien bereits mit den urheberrechtlichen Informationen versehen und müssen nicht erneut aufgearbeitet werden. Zudem schärfst du das Bewusstsein deiner Klasse für das Urheberrecht im täglichen Leben.


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